Allgemeine Verkaufsbedingungen

  1. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
    1. Alle Verkäufe und Lieferungen von Produkten (die „Produkte“) der Novartiplast Italia S.p.A. (der „Verkäufer“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“). Mit der Übermittlung von Bestellungen erklärt sich der Käufer (der „Käufer“) mit diesen Bedingungen vollständig einverstanden.
    2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, haben diese Bedingungen stets Vorrang vor etwaigen Einkaufsbedingungen des Käufers, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Übermittlung oder vom Erhalt der Einkaufsbedingungen durch den Verkäufer.
  2. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
    1. Nach Eingang einer Produktanfrage („Bestellung“) übermittelt der Verkäufer eine Auftragsbestätigung („Auftragsbestätigung“), die alle Vertragsbedingungen enthält, und fordert den Käufer auf, eine unterzeichnete Kopie zur Bestätigung zurückzusenden.
    2. Die Auftragsbestätigung stellt ein Vertragsangebot dar, und der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald i) der Verkäufer die vom Käufer unterzeichnete Auftragsbestätigung erhält oder ii) eine der Parteien mit der Vertragserfüllung beginnt.
    3. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Bestellungen anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer oder mehrerer Bestellungen hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz.
    4. Im Falle des Widerrufs oder der Stornierung einer Bestellung nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder nach Beginn der Vertragsausführung ist der Käufer verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Preises der betreffenden Produkte zu zahlen.
  3. Gegenstand der Lieferung
    1. Die Lieferung umfasst ausschließlich die in der Auftragsbestätigung angegebenen Produkte und Leistungen; zusätzliche Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden separat berechnet.
    2. Werden die Produkte nach spezifischen Anforderungen des Käufers oder als Sonderanfertigung hergestellt, gilt für die gelieferte Menge eine Toleranz von ±15 % gegenüber der in der Auftragsbestätigung angegebenen Menge.
    3. Bei Lagerware wird der Verkäufer, falls die exakt bestellte Menge nicht verfügbar ist, in der Auftragsbestätigung eine möglichst nahe liegende verfügbare Menge angeben. Diese gilt als akzeptiert, sofern der Käufer die Bestellung nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerruft.
  4. Preise
    1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk des Verkäufers („Ex Works“ – Incoterms 2010), ohne Verpackungskosten und zuzüglich Steuern und Abgaben.
    2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Zahlung per Banküberweisung innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist.
    3. Bei Vorauszahlung oder Zahlung bei Lieferung dürfen Zahlungen ausschließlich an den Verkäufer oder an von diesem ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte Personen erfolgen.
  5. Lieferung und Transport
    1. Die Lieferfristen sind unverbindlich und nicht wesentlich, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
    2. Eine verspätete Lieferung berechtigt den Käufer nicht zum Schadensersatz.
    3. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung bereits fälliger Beträge, auch aus früheren Bestellungen.
    4. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.
  6. Zahlungen und Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers, der jederzeit deren Rückgabe verlangen kann.
    2. Bei Zahlungsverzug, auch teilweise, treten ohne Mahnung folgende Folgen ein:
      • Verzugszinsen zugunsten des Verkäufers ab Fälligkeit bis zur vollständigen Zahlung gemäß Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 2011/7/EU oder der jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften;
      • der Verkäufer ist berechtigt, weitere Lieferungen sofort auszusetzen;
      • der Käufer verliert das Recht auf Zahlungsaufschub, und der Verkäufer kann die sofortige Zahlung aller offenen Forderungen verlangen.
  7. Gewährleistung und Beanstandungen
    1. Der Verkäufer gewährleistet ausschließlich, dass die Produkte den i) Angaben der Auftragsbestätigung, ii) den technischen Spezifikationen im Produktdatenblatt und iii) ggf. einem genehmigten Muster entsprechen.
      Die Produkte können beschädigt werden; der Käufer ist verpflichtet, diese gemäß den Anweisungen des Verkäufers zu verwenden und zu lagern.
    2. Die Gewährleistung umfasst keine geringfügigen Unterschiede im Druckbild oder in der Farbgleichmäßigkeit sowie keine normale Abnutzung.
    3. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 15 Arbeitstagen per E-Mail an sales@novartiplastitalia.it zu melden, unter Beifügung von Nachweisen und der Lieferdokumente.
    4. Nach Verarbeitung oder Zuschnitt der Produkte sind Reklamationen ausgeschlossen.
    5. Die Haftung des Verkäufers ist auf den Preis der mangelhaften Produkte beschränkt; er wird nach eigener Wahl Ersatz liefern oder den Preis erstatten. Jegliche weitere Haftung (einschließlich Arbeitskosten, indirekter Schäden und entgangenen Gewinns) ist ausgeschlossen.
    6. Die Beanstandung muss mit der Bereitstellung der mangelhaften Ware zur Prüfung erfolgen.
    7. Die Gewährleistung gilt für 24 Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  8. Rücksendungen
    1. Der Verkäufer akzeptiert keine Rücksendungen aus irgendeinem Grund.
    2. Er behält sich jedoch das Recht vor, die Rücksendung mangelhafter Produkte zu verlangen, sofern die Reklamation ordnungsgemäß erfolgt ist.
  9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    1. Es gilt italienisches Recht. Für alle Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht Mailand zuständig. Der Verkäufer kann alternativ auch das Gericht am Sitz des Käufers oder am Lieferort anrufen.
  10. Datenschutz
    1. Gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) bestätigen beide Parteien, sich gegenseitig über die Datenverarbeitung informiert zu haben.
    2. Mit Vertragsunterzeichnung erteilen beide Parteien – soweit erforderlich – ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung.
      Der Käufer bestätigt zudem, die Datenschutzerklärung unter folgendem Link gelesen zu haben: https://novartiplastitalia.it/de/privacy-cookie-policy/

 

 

Besondere Genehmigung gemäß Art. 1341 ff. ital. ZGB Es werden ausdrücklich genehmigt: 2.4 Vertragsstrafe bei Stornierung; 7.3 Fristen für Mängelrügen; 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

 

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